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Sachverständiger
Die
Begriffe „ Sachverständiger“ oder
„Gutachter“ stellen keine geschützten Titel
dar, so dass es sich hierbei um selbsternannte
Sachverständige handelt.
Der
Titel des öffentlich bestellten und vereidigten
Sachverständigen ist gesetzlich geschützt.
Öffentlich
bestellte und vereidigte Sachverständige
zeichnen sich durch überdurchschnittliche
Kenntnisse in ihrem Fachgebiet aus.
Die
öffentliche Bestellung mit dem abgelegten Eid
gewährleistet die absolute Objektivität und
Neutralität.
Der
öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige
unterliegt einem weitreichenden
Pflichtenkatalog, der der Aufsicht der
Bestellungskörperschaft unterliegt.
Öffentlich
bestellte und vereidigte Sachverständige
benutzen den „Rundstempel“, der von der
jeweiligen Kammer vergeben wird.

Wer
öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige
beauftragt, erhält eine Dienstleistung von
hoher Qualität.
Kontakt
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