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Privatgutachten
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Gutachten im außergerichtlichem Bereich, die
nicht durch das Gericht beauftragt werden,
bezeichnet man als Privatgutachten.
Sämtliche
Gutachten in dem entsprechendem
Bestellungsgebiet werden in der Funktion des öffentlich
bestellten und vereidigten Sachverständigen
erstellt.
Das Privatgutachten,
erstellt durch den öffentlich bestellten und
vereidigten Sachverständigen, stellt die
objektive und neutrale Beantwortung von
technischen Fragen sicher.
Privatgutachten
können auch "Parteigutachten" sein,
wenn sie vor Gericht zur Durchsetzung der
eigenen Ansprüche verwendet werden.
Sollten
Sie weitere Fragen zu Privatgutachten haben,
sprechen Sie mich an.
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