Joachim Hymon

Diplom - Ingenieur 

Home

Sachverständiger

Leistungen

Gerichtsgutachten

Schiedsgutachten

Privatgutachten

Beratung

Qualitätssicherung

Abnahmen

 Rechnungsprüfung

Kontakt

  Links 

Impressum

 

Privatgutachten

 

Alle Gutachten im außergerichtlichem Bereich, die nicht durch das Gericht beauftragt werden, bezeichnet man als Privatgutachten.

 

Sämtliche Gutachten in dem entsprechendem Bestellungsgebiet werden in der Funktion des öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen erstellt.

 

Das Privatgutachten, erstellt durch den öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen, stellt die objektive und neutrale Beantwortung von technischen Fragen sicher.

 

Privatgutachten können auch "Parteigutachten" sein, wenn sie vor Gericht zur Durchsetzung der eigenen Ansprüche verwendet werden. 

 

Sollten Sie weitere Fragen zu Privatgutachten haben, sprechen Sie mich an.  

 

Kontakt